Elternmitwirkung

Im Schulgesetz von NRW sind verschiedene Formen der Elternmitwirkung in einer Schule festgeschrieben. Die Wesentlichen sind: Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. 

Klassenpflegschaft

In jeder Klasse sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie die jeweilige Lehrerin (mit beratender Stimme) die Mitglieder der Klassenpflegschaft. Die Eltern jeder Klasse wählen jedes Jahr eine/n Vorsitzende/n sowie einen/eine Stellvertreter/in, die dann Mitglieder der Schulpflegschaft sind. 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft wählt aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n sowie bis zu drei Stellvertreter/innen. Die aktuellen Schulpflegschaftsvorsitzenden und -mitglieder finden Sie hier. 

Die Aufgaben der Schulpflegschaft sind: Vertretung der Elterninteressen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule, Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, Wahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz, Formulierung von Anträgen an die Schulkonferenz

Schulkonferenz

Die Schulpflegschaft entsendet Vertreter/innen in das höchste Gremium der Schule, die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Vertreter(n)/innen der Eltern und der Lehrkräfte. Sie beschäftigt sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und fasst Beschlüsse. 
Klasse 1a: Edith Stieber, Katharina Wenning
Klasse 1b: Sandra Madaus, Randolph Evans
Klasse 2a: Sabrina Stange, Adriana Benkhoff
Klasse 2b: Sarah Weßling, Madeleine Beckmann
Klasse 3a: Christina Schoppen, Jennifer Esseling
Klasse 3b: Kristin Vogtt, Diane Ratzke
Klasse 4a: Bianca Harking, Melanie Mathmann
Klasse 4b: Eva Zimdars, Andrea Roterring
Vertreter/innen der Schulpflegschaft: Eva Zimdars, Edith Stieber, Sarah Weßling


Vertreter/innen der Schulpflegschaft: Eva Zimdars, Edith Stieber, Sarah Weßling, Randolph Evans, Sandra Madaus, Jennifer Esseling

Vertreterinnen des Lehrerkollegiums: Eva Hubbeling, Barbara Lenger, Johanna Brinkmann, Manuela Junk, Silke Hüntemann-Schücker, Elke Heming