Elternmitwirkung

Im Schulgesetz von NRW sind verschiedene Formen der Elternmitwirkung in einer Schule festgeschrieben. Die Wesentlichen sind: Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. 

Klassenpflegschaft

In jeder Klasse sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler sowie die jeweilige Lehrerin (mit beratender Stimme) die Mitglieder der Klassenpflegschaft. Die Eltern jeder Klasse wählen jedes Jahr eine/n Vorsitzende/n sowie einen/eine Stellvertreter/in, die dann Mitglieder der Schulpflegschaft sind. 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft wählt aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n sowie bis zu drei Stellvertreter/innen. Die aktuellen Schulpflegschaftsvorsitzenden und -mitglieder finden Sie hier. 

Die Aufgaben der Schulpflegschaft sind: Vertretung der Elterninteressen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule, Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, Wahl der Elternvertreter für die Schulkonferenz, Formulierung von Anträgen an die Schulkonferenz

Schulkonferenz

Die Schulpflegschaft entsendet Vertreter/innen in das höchste Gremium der Schule, die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Vertreter(n)/innen der Eltern und der Lehrkräfte. Sie beschäftigt sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und fasst Beschlüsse. 

Lesen Sie hier, wer die verschiedenen Posten unterstützend übernimmt.