Burgschule Ottenstein


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Anmeldung/Beiträge

Offene Ganztagsschule

Seit dem Schuljahr 2007/08 gibt es an der Burgschule die Offene Ganztagsschule, in der die teilnehmenden Kinder bis 16 Uhr betreut werden. Das Mittagessen kostet pro Kind und Tag 2,50 € (2,70 € ab Schuljahr 10/11). Gering Verdienende können eine Ermäßigung beantragen. Das Essen kostet dann nur noch 1 € (1,20 € ab Schuljahr 10/11. Nach der Hausaufgabenbetreuung gibt es Musik- und Sportangebote und Zeit zum Basteln und Spielen.

Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit Plätze vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf Besuch der Offenen Ganztagsschule besteht nicht. Die Anmeldung ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres (01.08. bis 31.07.) und verlängert sich automatisch für das folgende Schuljahr, wenn das Kind nicht bis zum 15.03. des laufenden Schuljahres abgemeldet wird.

Fragen zur Anmeldung und Aufnahme beantwortet Schulleiter Ikemann, Tel: 02561 - 987 140


Die Höhe des Elternbeitrages ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern:

Einkommensgruppen Beitrag
bis 18.000 € 0,00 €
bis 25.000 € 26,00 €
bis 37.000 € 44,00 €
bis 49.000 € 73,00 €
bis 61.000 € 115,00 €
ab 61.001 € 150,00 €

Mit Aufnahme des Kindes in die Offene Ganztagsschule muss eine verbindliche Erklärung zur Feststellung des Elternbeitrages ausgefüllt werden. Zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres wird man erneut aufgefordert, das angegebene Einkommen nachzuweisen.

Fragen zum Elternbeitrag beantwortet Frau Kappenstiel (Stadtverwaltung Ahaus)
Telefon: 02561-72-353


Geschwisterkinder:

Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig einen Kindergarten/eine Kindertagesstätte oder die Offene Ganztagsschule, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich jedoch für die Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Elternbeiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen.

Erlass des Beitrages:

Unabhängig von der Beitragsstaffelung kann das Jugendamt den Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen, soweit Ihnen die Aufbringung des Beitrages aus Ihrem Einkommen nicht zuzumuten ist. Die Berechnung, ob eine Beitragszahlung zuzumuten ist, erfolgt nach den Einkommensgrenzen des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Der Antrag auf Erlass oder Teilerlass kann beim Fachbereich Jugend bei der Stadt Ahaus gestellt werden und ist für jedes Schuljahr neu zu stellen.


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aktualisiert am 26 Jul 2010

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